Ich habe Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main studiert. Das Studium habe ich 1974 mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und 1976 das Assessorexamen abgelegt. Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war ich bis 1993 Rechtsanwältin in Frankfurt am Main. Danach wechselte ich in den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen, zunächst als Justiziarin der Frankfurt University of Applied Sciences, dann, bis zu meinem Ausscheiden aus dem Öffentlichen Dienst des Landes Hessen, als Kanzlerin der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main. Die Hochschule hat mir zum Abschied die Würde einer Ehrensenatorin verliehen.
Danach kehrte ich in den Anwaltsberuf zurück und wurde am 9.11.2017 erneut zur Rechtsanwaltschaft in Frankfurt am Main zugelassen. Durch meine langjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion einer Hessischen Hochschule verfüge ich über fundierte Kenntnisse im Bereich des Öffentlichen Dienstrechts und in Angelegenheiten mit hochschulrechtlichem oder hochschulorganisatorischem Bezug (kein Hochschulzulassungsrecht). Ich berate und vertrete deshalb unter anderem Mandantinnen und Mandanten, die sich mit Fragen aus diesen Bereichen an mich wenden.
2019 hat mich die Leitung der Hochschule für Gestaltung (hfg) Offenbach zur externen Vertrauensperson bestellt und mir damit eine Aufgabe übertragen, die mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden ist. In dieser Funktion stehe ich den Mitgliedern und Angehörigen der hfg, die im Kontext der Hochschule von Machtmissbrauch, Gewalt oder sexualisierter Diskriminierung betroffen sind, für vertrauliche Gespräche, juristischen Rat und die Suche nach Lösungen zur Verfügung.
Seit 2020 bin ich Mitglied einer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Michael Hofferbert, der über 45 Jahre Erfahrung und Erfolg im Verfassungs- und Verwaltungsrecht und im Recht des Öffentlichen Dienstes verfügt.